17 oder 45 Prozent?
1. Dezember 2022M.S. |
Bei der aktuellen Erneuerung ist eine entscheidende Frage, wie der drastische Preisanstieg in sämtlichen Bereichen seit Beginn des Ukrainekrieges berücksichtigt werden muss. Die BaFin hat die Versicherer zu einer angemessenen Preisanpassung und zu einer Stärkung der Reserven aufgefordert, damit ausreichende Puffer vorhanden sind und die Sicherheit der Unternehmen auch für die Zukunft erhalten bleibt. Steigende Prämien seien „notwendig“, auch wenn das „Druck auf das Neugeschäft“ bringe. Die Versicherer sollten „keine Abstriche bei der Prämienqualität“ machen, so Dr. Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht, kürzlich auf einer Tagung der BaFin.
Die Frage ist nur, was eine angemessene Preisanpassung ist. Hier hat sich im Bereich Industrie- und Gewerbeversicherung ein Konflikt im Markt aufgetan, wie aus Maklerkreisen zu hören ist. Das statistische Bundesamt sieht einen Inflationsrichtwert von rd. 45% als angemessen – gerechnet inkl. Energiekosten. Die im GDV zusammengeschlossenen Versicherer halten dagegen einen Wert von rd. 17% für richtig – allerdings ohne Energiekosten.
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