ADR: Ungemach aus den USA
15. November 2019Die Bedeutung der US-Rechtsprechung für europäische D&O-Fälle steigt. Zwischen Januar 2018 und Januar 2019 habe die Zahl von Klagen gegen ausländische Unternehmen vor US-Gerichten um 62% zugenommen, so Nepomuk Loesti von der AIG auf dem Hamburger Financial Lines Forum.
Und es gebe neue Einfallstore für den Zugriff der US-Gerichte auf Nicht-US-Firmen: Im Fall Toshiba vs. Automotive Industries Pension Trust habe der Supreme Court den Einspruch des Elektronikkonzerns abgelehnt: Jetzt dürfte die Anwendung von US-Rechtsprechung für ausländische Unternehmen drohen, die das Kapitalmarktinstrument „Unsponsored ADRs“ genutzt haben. Bisher sei dieses Finanzinstrument außerhalb der Reichweite der US-Rechtsprechung (u. a. Exchange Act, Sarbanes Oxley) gewesen.
Das habe mögliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen mit ADRs: Es bestehe die Gefahr, dass ADR-Investoren zunehmend US Securities Fraud Claims auch gegen deutsche Unternehmen anstrengten. Insgesamt seien 113 Unternehmen betroffen (u.a. aus DAX, MDax, TecDax, SDax).
Kategorisiert in: 201922 Assekuranz aktuell D&O