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Aktuelle Entwicklung zur gesetzlichen Dokumentationspflicht

15. März 2017

Dr. Frank Baumann (Rechtsanwalt, Partner Kanzlei Wolter Hoppenberg, Hamm) |
Björn Fleck (Jurist und tätig in der Versicherungswirtschaft) |

Die Beratungs- und Dokumentationspflicht ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung. Dabei geht die Rechtsprechung in vielen Entscheidungen davon aus, dass nur das besprochen wurde, was auch dokumentiert wurde, wenn dem Versicherungsvermittler keine anderen Beweismittel wie Zeugen zur Verfügung stehen. Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick zur Thematik und beschäftigt sich mit der Entwicklung der jüngeren Rechtsprechung bei der Beratungsdokumentation.

I. Dokumentationspflicht

1. Rechtliche Grundlage

Versicherer und Vermittler schulden dem Kunden vor Vertragsschluss eine anlassbezogene Befragung. <1> Der Versicherungsnehmer muss nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragt und durch den Vermittler sodann auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien beraten werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die Handlungsempfehlung durch den Vermittler oder Versicherer (§ 6; §§ 60, 61, 62 VVG) in Form eines erteilen Rates.

Schließlich

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