Anmerkung zu OLG Stuttgart Az. 7 U 351/20 v. 15.02.2021
1. April 2021Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt Universität, Berlin) |
1. Das Urteil
Das OLG Stuttgart hat als erstes OLG in der Republik über einen Anspruch aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) entschieden und die Revision zugelassen. In einem Parallelverfahren vom selben Tag (7 U 335/20) lagen andere AVB zugrunde, die nach Meinung des OLG die Zulassung der Revision nicht erforderten. Dem Fall, der der Revision zugänglich ist, lagen AVB zugrunde, die denen entsprechen, die etwa von der Allianz, aber auch von anderen Versicherern der BSV zugrunde gelegt wurden. Im Kern heißt es in diesen AVB: „Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger den versicherten Betrieb schließt“. Einige Klauseln später heißt es weiter: „Meldepflichtige Krankheiten…im Sinne dieser Bedingungen sind die folgenden, im Infektionsgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger“. Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen? Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant. Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.
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