Anpassungen im Standardmodell – Warum gerade Hagel?
1. November 2024Dr. Andreas Meyerthole (Der Autor ist Mitgründer und Geschäftsführer von Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) |
Lena Porschen (Die Autorin ist aktuarielle Beraterin bei MSK) |
Louis Wüllner (Der Autor ist aktuarieller Berater bei MSK)|
Ob bei den Überschwemmungen in Süddeutschland oder den Hurrikans „Helene“ und „Milton“ in Florida – die Folgen des Klimawandels stehen weltweit immer wieder im Mittelpunkt der Berichterstattung. Dabei liegt das verheerende Hochwasser an der Ahr erst drei Jahre zurück.
Nun wurden erstmals seit der Einführung des neuen Aufsichtsregimes im Jahr 2016 Anpassungen an der Parametrisierung des Naturgefahrenmodells angekündigt. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Gefahr Hochwasser, die auch im Zusammenhang mit der Diskussion über die Einführung einer Elementarpflichtversicherung diskutiert wird, sondern die gemeinhin eher unterschätzte Gefahr Hagel. Umgesetzt werden die neuen Parameter allerdings nicht vor 2026, insofern bleibt den Versicherern genügend Zeit zur Vorbereitung.
Was ändert sich konkret? In der Sachversicherung steigt der Hagel-Parameter um 50%,
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Kategorisiert in: 202411 Klimawandel Rückversicherung