Anspruch auf schriftliche Originalvollmacht bei Maklerwechsel: Die Grenze der Leistungsfähigkeit bei Maklerwechsel
1. Juni 2017Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt Universität, Berlin) |
Stephan Michaelis (LL.M., Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte) |
Der Versicherungsmakler ist der treuhänderische Sachwalter des Versicherungsnehmers. <1> Er hat die angebotene Versicherung zu beurteilen und den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und zu beraten, vgl. § 61 Abs. 1 Satz 1 VVG. Der Versicherungsmakler hilft und unterstützt den Versicherungsnehmer nicht nur bei Abschluss eines Versicherungsvertrages, sondern betreut diesen vielmehr auch während des Versicherungsvertrages. Grundlage hierfür ist der Maklervertrag. <2> Der Versicherungsmakler erhält darüber hinaus für seine Betreuungstätigkeit vom Versicherer Zahlungen von Bestandspflegegeldern.
1. Einleitung
Der Versicherungsmakler schuldet die Betreuung der laufenden Versicherungsverträge. Hiernach überprüft er im Verhältnis zum Versicherungsnehmer, ob die aktuelle Risikoabsicherung noch stimmig ist und beantwortet allgemeine Fragen zum Versicherungsschutz. <3> Mit Vorlage einer Maklervollmacht legitimiert sich der Versicherungsmakler gegenüber der Versicherung, die
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.