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Arbeitgeberzuschuss: Gut gemeint ist nicht unbedingt auch gut gemacht

1. April 2019

Klaus Dahlke (Dipl.-Volkswirt, Fachgebietsleiter Produktvertrieb betriebliche Altersversorgung, DEVK) |

Wie aus der Subvention von Vorsorgemaßnahmen der Arbeitnehmer mit aus der Verwendung von Bruttolohn in zukünftige Versorgungsleistungen weniger zu entrichtenden Sozialabgaben Aufwand für den Arbeitgeber wird (Unterzeile)

Mit der Subvention von Vorsorgemaßnahmen mit vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer weniger zu zahlenden gesetzlich verpflichtenden Sozialabgaben über die Verwendung von Bruttoentgelt des Arbeitnehmers für zukünftige Versorgungsleistungen im Wege der betrieblichen Altersversorgung (Bruttoentgeltumwandlung) wird quasi ein Austausch von gesetzlichen Leistungen zu Versorgungsleistungen aus den Töpfen der Versorgungsträger im Bereich der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen.

Aus der Systematik der Berechnung des Beitrags für die gesetzliche Sozialversicherung aus dem Bruttolohn ergibt sich, dass bei der Verwendung des Bruttolohns für die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung (damit wird beitragserhebungstechnisch der Bruttolohn gesenkt und somit die Berechnungsgrundlage für die Beitragserhebung verringert) sowohl der Arbeitnehmer wie der Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Höhe des so umgewandelten Bruttolohns weniger Sozialabgaben abführen müssen. Das

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