Aufsichts-Overkill behindert Altersvorsorge
1. März 2020Prof. Dr. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) |
Das Bundesfinanzministerium will die Beaufsichtigung der Finanzanlagenvermittler auf die BaFin übertragen. Allerdings führt der Ansatz zum Gegenteil des behaupteten Ziels einer Verbesserung der Aufsichtsstrukturen.
Mit einem „Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ <1> will das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Anliegen aus dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition von 2018 umsetzen. Dort heißt es: „Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen. Dabei wollen wir sicherstellen, dass die dadurch bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden.“ <2>
Von einer „schrittweisen“ Umsetzung ist allerdings im Referentenentwurf keine Rede mehr, sondern er präsentiert als Lösung: „Die Aufsicht wird auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen.“ Alternativen dazu gebe es keine. <3> Dass die
zu entlastenden Länderbehörden, nämlich je nach Bundesland die Gewerbeämter
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.
Kategorisiert in: 202005 Teaser Vermittler