Autonomes Fahren: Haftung wirft weiter Fragen auf
15. März 2017Der Gesetzgeber hinkt hinter der stürmischen technischen Entwicklung beim autonomen Fahren hinterher. Der aktuelle deutsche Gesetzentwurf stellt die Fahrerhaftung nicht in Frage. Wie sollte er auch angesichts des heutigen Stands der Technik, die vom vollautonomen Fahren noch weit entfernt ist und wo schwere Unfälle wie bei Tesla die Menschen aufschrecken? Das Problem: Wenn der Fahrer weiter in der Letztverantwortung bleibt, dann verlieren all die großen Verlockungen des autonomen Fahrens erheblich an Reiz.
Selbst das Kolonnenfahren auf der Autobahn, aktuelle Paradedisziplin der Technik in Deutschland, bleibt genauso öde wie bisher, wenn der Fahrer „wahrnehmungsbereit” bleiben muss, um im Notfall wieder die Kontrolle übernehmen zu können, wie es der Gesetzentwurf vorschreibt. Vollautonomes Fahren, zumal in den deutschen Großstädten, wird ohnehin noch über viele Jahre nicht zu realisieren sein, hört man von Entwicklungsingenieuren großer deutscher Autokonzerne.
Technikaffine Länder wie die USA könnten hier schneller voranschreiten und autonomes Fahren eher erlauben. In einem Flächenland
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Kategorisiert in: 201706 Assekuranz aktuell