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BaFin-Aufsicht über Finanzvermittler: Kompromissvorschlag der Union

1. April 2020

Das Bundeskabinett hat Mitte März den Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagevermittler auf die BaFin beschlossen. Er ist auf heftige Kritik der meisten Betroffenen gestoßen. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der Berichterstatter Carsten Brodesser haben nun zur geplanten Aufsichtsübertragung einen Kompromissvorschlag gemacht:

„Im Koalitionsvertrag mit der SPD haben wir uns auf eine schrittweise Aufsichtsübertragung geeinigt. Sowohl die IHKs als auch die entsprechenden Fachverbände sehen das Vorhaben des Bundesfinanzministeriums kritisch bis ablehnend, da weder die bisherige Qualität der Aufsicht noch die Kontrolldichte einen Anlass für die geplante vollumfängliche Aufsichtsübertragung auf die BaFin geben. Bei den IHKs und den Gewerbeämtern sei erfahrenes Personal vorhanden, das durch die regionale Verortung viel näher am Kunden ist als es die BaFin sein könnte. Dies komme sowohl Vermittlern wie auch Endkunden zugute. Auch die Prüfungsdichte sei derzeit flächendeckend gewährleistet, wohingegen die BaFin nach bisheriger Einschätzung aufgrund fehlender Strukturen nur 10%

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