bAV-GAU im Altbestand?
1. August 2019Wie viel Sicherheit braucht die Altersvorsorge? In der bAV wird über diese Frage derzeit intensiv diskutiert. Beim EUGH steht für den Spätsommer ein Urteil über die Verpflichtung des Staates zum Insolvenzschutz von bAV-Einrichtungen an. Nach der Empfehlung des Generalanwaltes sieht es so aus, als ob der Staat hier künftig zum Handeln gezwungen wird. Es besteht eine Regulierungslücke, wenn etwa der Arbeitgeber nicht mehr für die Probleme der Pensionskasse in Anspruch genommen werden kann oder davon schlicht überfordert ist. Das könnte bedeuten, dass es in Deutschland künftig einen gesetzlichen Insolvenzschutz für regulierte Pensionskassen geben muss.
Die regulierten Kassen sind bislang durchs Raster der Schutzeinrichtungen gerutscht: Sie fallen nicht unter das System des Pensionssicherungsvereins, aber auch nicht, wie die deregulierten Pensionskassen der Lebensversicherer, unter den Protektor-Schutzschirm. Zuletzt waren einige regulierte Kassen in die Schlagzeilen geraten, weil sie die Leistungen kürzen und zum Teil sogar für das Neugeschäft geschlossen werden mussten. Es zeigte
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.
Kategorisiert in: 20191516 Assekuranz aktuell bAV