bAV: Zwangssparen möglich
1. Oktober 2019Dr. Marco Arteaga (Experte für betriebliche Altersversorgung bei der Anwaltskanzlei DLA Piper, im Versicherungsmonitor) |
„Der Handlungsdruck auf die Tarifparteien wächst, eine Betriebsrente nach dem Nahles-Modell auf den Weg zu bringen. Die Bundesregierung bereitet schon ein Obligatorium für den Fall vor, dass der Erfolg ausbleibt. Das Bundesarbeitsministerium hat im August ein Rechtsgutachten ausgeschrieben, das Ende Oktober 2019 vorliegen soll. Hier geht es um die Frage, inwieweit ein Zwangssparen verfassungsrechtlich zulässig wäre. Im März 2020 wird sich die Situation weiter zuspitzen, wenn die Regierungskommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘ ihren Bericht zur Sicherung der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge vorlegt. Daher appelliere ich an Gewerkschaften und Arbeitgeber, sich öffentlich zu Gunsten des neuen Sozialpartnermodells zu positionieren, um ein Signal an die Regierung zu senden. Wo jetzt konkrete Verhandlungen über Flächentarifverträge und Haustarifverträge laufen, sollten sie sich outen.“
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