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Befristetes Aussetzen der Beitragszahlung bei selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen

1. Juni 2024

Frank Weckfort (Der Autor ist im Produktmanagement der Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit tätig.) |

Berufsunfähigkeitsversicherungen werden häufig über einen Zeitraum von 30, 40 oder mehr Jahren abgeschlossen. Während dieses langen Zeitraums kann viel passieren: Ein neuer Job, der Wunsch nach einer beruflichen Auszeit, ein Auslandssemester, die Geburt eines Kindes und vieles mehr. Bei diesen Ereignissen kann der Wunsch entstehen, die Beitragszahlung für einen befristeten Zeitraum auszusetzen. Doch welche Möglichkeiten gibt es aktuell am Markt? Der Artikel geht dieser Fragestellung nach und bewertet unterschiedliche Optionen, eine Auszeit finanziell überbrücken zu können.

Möglichkeit 1: Beitragsfreistellung mit individueller Wiederinkraftsetzung

Die Beitragsfreistellung ist eine gängige Möglichkeit, die Beitragszahlung zu einer Versicherung dauerhaft auszusetzen. In diesem Fall werden die garantierten Leistungen regelmäßig unter Zugrundelegung des Deckungskapitals <1> sowie eines Stornoabzugs <2> neu ermittelt.

Die Versicherungsbedingungen der Gesellschaften sehen im Allgemeinen nach einer Beitragsfreistellung eine Wiederinkraftsetzungsmöglichkeit innerhalb bestimmter Fristen ohne erneute Gesundheits- bzw. Risikoprüfung <3>

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