Betriebsschließungen in der Coronakrise: Entschädigungsklagen gegen den Staat sind das falsche Signal
1. Juni 2020RA Dr. Arndt Eversberg (Omni Bridgeway AG, Köln. Der Autor ist seit 20 Jahren in der Prozessfinanzierungsbranche tätig.) |
Fast alle Branchen mussten wegen des Lockdowns der Wirtschaft während der letzten Monate erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Unternehmen mit wenigen Reserven droht gar die Insolvenz. Deshalb verklagen immer mehr Betriebe den Staat auf Entschädigung. Doch der Erfolg ist ungewiss, das Prozessrisiko dagegen hoch.
Ein derart gewaltiges Ereignis wie die Coronakrise stellt auch für die Justiz juristisches Neuland dar. Und die bisherigen Gesetze sind auf eine derart aggressive und wahrscheinlich langanhaltende Pandemie nicht ausgerichtet. Das gilt auch für das Infektionsschutzgesetz, das nicht für massenhafte Schadensersatzzahlungen konzipiert wurde. Es bietet in erster Linie individuelle finanzielle Entschädigung nach Billigkeitsgesichtspunkten. Billigkeit heißt aber im Grunde genommen „ohne Rechtsanspruch“ und „ohne vollständigen Schadensausgleich“.
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Kategorisiert in: 202011 Assekuranz aktuell Corona-Krise