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Betriebsschließungsversicherungen in der Coronakrise

15. Mai 2020

Prof. Dr. Michael Fortmann (LL.M, Professor für Versicherungsrecht und Haftpflichtversicherung am Institut für Versicherungswesen (ivwKöln) der TH Köln.) |

Der Coronavirus SARS-CoV-2 (im Folgenden „SARS-CoV-2“) und die daraus resultierende Erkrankung COVID-19 haben die Welt derzeit fest im Griff. Die Weltwirtschaft und das öffentliche Leben mussten mit massiven Einschränkungen zurechtkommen. Ein Ende dieser Krise ist zudem noch nicht absehbar.

In Deutschland sind in dieser Situation vielen Unternehmen (Ertragsausfall-) Schäden dadurch entstanden, dass die gewohnten Arbeitsabläufe während der Coronakrise nicht mehr aufrecht erhalten werden konnten und sie ihren Betrieb ganz oder überwiegend einstellen mussten (z.B. Restaurants, Hotels, Friseure und Elektronikmärkte). Nur einige Versicherungsarten bieten überhaupt Versicherungsschutz für Ertragsausfallschäden, die durch Krankheiten bzw. Krankheitserreger verursacht werden. Eine Absicherung der vorgenannten Schäden im Rahmen üblicher Betriebsunterbrechungsversicherungen scheidet überwiegend aus, da diese in der Regel das Vorliegen eines Sachschadens voraussetzen. Versicherungsschutz könnte über Non-Damage-Business-Interruption-Versicherungen bestehen, die aber im Markt nicht weit verbreitet sind. <1 > Insoweit sind

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