Betriebswirtschaftlicher Kostenvergleich in der Lebensversicherung und die Frage der Regulierung (II.) Schluß zu ZfV 08/20
1. Mai 2020Prof. Dr. Hermann Weinmann (Institut für Finanzwirtschaft („Finance-Institut“) Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen) |
6. Provisionen, Abschlusskosten und Betriebskosten
Schon ein erster Blick in die Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) eines jeden Lebensversicherers zeigt das Ungleichgewicht zwischen der Höhe der Abschlussaufwendungen und der Verwaltungsaufwendungen. In den Erläuterungen zur Erfolgsrechnung müssen die Lebensversicherer nach § 51 Abs. 5 RechVersV zusätzliche “Angaben zu den Provisionen und sonstigen Bezüge der Versicherungsvertreter für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft sowie Personalaufwendungen” machen. Dabei handelt es sich aber nicht nur um die Abschlussprovisionen, sondern um alle Provisionsaufwendungen. Außerdem sind z. B. auch die Provisionen an Versicherungsmakler enthalten. Diese Angaben sind die Grundlage für Abschnitt 6 (s. Abb. 6).
Abbildung 6: Provisionen, Abschlussaufwendungen und Betriebskosten
Der Kostenführer fällt dadurch auf, dass die Höhe der Provisionen die der Abschlusskosten übersteigt. Dies ist ein Beleg dafür, dass die Provisionen nicht nur Abschlussprovisionen umfassen. Betrachtet man danach die beiden Marktführer, springt
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Kategorisiert in: 202009 Lebensversicherung