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Betrugsstrafrechtliche Risiken bei vertriebsbezogenen Aussagen über das Nichtbestehen von Versicherungsschutz am Beispiel der sog. „Bayerischen Lösung“

1. April 2021

Prof. Dr. Christian Becker (Der Verfasser ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Stiftung Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Der Beitrag beruht auf einem Gutachten, das im Auftrag der Rechtsanwaltskanzlei Michaelis (Hamburg) erstellt wurde.) |

I. Einleitung

Es kann im zunächst einmal nachvollziehbaren (Profit-)Interesse des Versicherers liegen, Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers als rechtlich unbegründet zurückzuweisen, selbst wenn die Rechtslage insofern nicht eindeutig ist. Der nachfolgende Beitrag thematisiert in diesem Zusammenhang die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen es eine Strafbarkeit wegen Betruges (§ 263 StGB) begründen kann, wenn der Versicherer trotz einer ungeklärten Rechtslage kategorisch das Nichtbestehen von Ansprüchen des Versicherers behauptet.

Die Untersuchung folgt in ihrer Struktur den Tatbestandsmerkmalen des Betruges, der in objektiver Hinsicht voraussetzt, dass der potenzielle Täter das potenzielle Opfer durch eine Täuschung über Tatsachen zu einer irrtumsbedingten Verfügung über sein (des Opfers) Vermögen veranlasst. Diese Verfügung muss beim Opfer zu einem Vermögensschaden führen,

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