BSV-Dilemma
15. Oktober 2020Etliche Versicherer stecken in der Zwickmühle. Die Rechtslage bei den Betriebsschließungsversicherungen ist unübersichtlich. Pandemie-Schäden, wie sie aus Corona entstehen, sind in den kleinvolumigen Verträgen nicht eingepreist gewesen. Wer trotzdem zahlt, muss kräftig bluten. Wer sich auf die Bayerische Lösung verlässt, zahlt in der Regel auch ein Vielfaches der Prämieneinnahmen an die betroffenen Kunden. Wer wegen der Zahlung der gesamten Leistung von den Kunden vor Gericht gezogen wird, könnte noch viel mehr zahlen.
Die Rechtsprechung ist bundesweit je nach zugrundeliegenden Bedingungen bislang uneinheitlich. Das Urteil des Landgerichts München öffnet aber nun eine neue Schadendimension. Rund eine Millionen Euro soll die Versicherungskammer Bayern danach wegen der Corona-Betriebsschließung an den Pächter des Augustiner-Kellers zahlen. Beim Münchener Gericht sind weitere 86 Klagen anhängig. Die Versicherungskammer verweist auf anderslautende Urteile und will in Berufung gehen. Es könnten bundesweit für Jahre Prozesse zu diesem Reizthema anstehen, die nicht nur die Kassen, sondern auch das Image der
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