BSV: Folgepflicht der Rückversicherer?
1. Juli 2020Müssen die Rückversicherer bei den Betriebsschließungsversicherungen der „bayerischen Lösung“ folgen und Deckung für die Zahlungen der Erstversicherer leisten? „Ja, wenn es sich nicht um eine Kulanzleistung handelt“, sagt Dr. Vincent Schreier, Rechtsanwalt bei Clyde & Co. Er sieht dabei die Übernahme von 15% des Schadens, wie ihn die Vereinbarung vorgibt, generell weniger als Kulanzzahlung, die nicht von einer Rückversicherung gedeckt wäre, sondern eher als Kompromisslösung mit Vergleichscharakter, so kürzlich sein Kommentar bei einem Online-Talk der Forschungsstelle Versicherungswesen an der Universität Münster. „Es hat hier zwischen Kunde und Erstversicherer ein gegenseitiges Nachgeben stattgefunden.“
Allerdings komme es bei der genauen Bewertung einer möglichen Folgepflicht des Rückversicherers immer auf die jeweilige Vertragsgestaltung an, betonte Schreier. Sei das Corona-Virus laut den Versicherungsbedingungen explizit nicht versichert, könne man mit guten Gründen davon ausgehen, dass es sich um eine Kulanzzahlung handele.
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