
Claims-made: Eine Lösung zur Versicherbarkeit von Krankenhausrisiken in der Haftpflichtversicherung?
1. Dezember 2021Sebastian Appelbaum (Der Aufsatz basiert auf einer wissenschaftlichen Arbeit zum Versicherungsbetriebswirt, Deutsche Versicherungsakademie (DVA)) |
1. Einleitung
Fehler in der ärztlichen Behandlung können teilweise tragische Folgen haben. Gerade deshalb, aber auch aufgrund einer sich immer weiter entwickelnden Verrechtlichung der vertraglichen Beziehung zwischen Arzt und Patient besteht für einen Krankenhausträger ein ureigenes Interesse an einem entsprechenden Risikotransfer. Ohne einen solchen Risikotransfer nimmt ein Krankenhausträger in Kauf, dieses Risiko im Rahmen seiner Bilanz zu tragen. <1> Eine Krankenhaushaftpflichtversicherung schützt einen Krankenhausträger hierbei vor den finanziellen Folgen und befriedigt berechtigte Ansprüche der geschädigten Patienten. <2> Diese Arbeit beschäftigt sich mit Lösungsansätzen zur Versicherbarkeit von Krankenhausrisiken in der
Haftpflichtversicherung. Dabei flossen neben der Fachliteratur auch die Ergebnisse von ausführlichen Experteninterviews mit Vertretern der Versicherungswirtschaft, der Maklerschaft und dem Krankenhaussektor ein.
1.1 Verjährung
Die Verjährungsfristen sind durch die §§ 195, 199 BGB geregelt und betragen sowohl bei deliktischen wie auch vertraglichen Ansprüchen drei Jahre. Für
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Kategorisiert in: 202123 Haftpflicht Teaser
