CSR-Berichterstattung von Versicherungsunternehmen
15. Januar 2018Ralf Engelshove | Kai Beckmann | Florian Lindner (Mazar Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf) |
1. Einleitung
Die Umsetzung der Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie 2014/95/EU in deutsches Recht verpflichtet alle großen Kapitalgesellschaften i.s.d. § 267 Abs. 3 S. 1 HGB, die zudem kapitalmarktorientiert sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt haben, ihren Lagebericht für ab dem 31.12.2016 beginnende Geschäftsjahre um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern (§ 289b Abs. 1 HGB).
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