Cyber und Kriegsausschluss
1. Januar 2019Cyber ist die große Wachstumshoffnung der Versicherungswirtschaft. Bisher blieb der Markt in Europa allerdings deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Bereitschaft, Cyberdeckung abzuschließen, ist bei vielen Unternehmen niedriger als gedacht. Nun droht dem jungen Markt aus den USA Ungemach: Nach einem Bericht des Versicherungsmonitors hat die Zurich für den Lebensmittelhersteller Mondelez die Deckung eines 100 Mio. US-Dollar-Schadens durch die Windows-Malware Notpetya aus 2017 abgelehnt. Begründung: Es handele sich um eine kriegsähnliche Handlung; deshalb gelte hier die Kriegsausschussklausel.
Mondelez hat bei der Zurich eine Sachversicherung abgeschlossen, die neben Sachschäden auch Ausfälle der IT aufgrund von Schadsoftware abdeckt. Zunächst habe der Versicherer eine erste Teilzahlung über 10 Mio. US-Dollar geleistet, und sich dann aber auf den Kriegsausschluss der Police berufen, so die US-Anwaltskanzlei Skadden, die im Oktober 2018 Klage gegen die Ablehnung einreichte.
Die Ablehnung der Leistung beruht auf der Einschätzung der US-Sicherheitsbehörden, die die Notpetya-Attacke als einen vom russischen Militär gegen
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