Das (aktuelle) Problem der Vorschussgewährung im Recht des Handelsvertreters
1. September 2024Oliver Timmermann (Rechtsanwalt, Kanzlei Michaelis) |
Zu Beginn eines vielversprechenden Vertriebsverhältnisses in der Versicherungsbranche kann, neben dem regulären Handelsvertretervertrag, eine zusätzliche Vereinbarung über die Gewährung von „Vorschüssen“ stehen. Dies dann, wenn der frische Vertriebler vom Unternehmer erstmal „auf die Beine gestellt“ werden soll. So kann der Unternehmer sich aufgefordert fühlen, dem Vermittler aufgrund einer momentanen persönlichen „Schieflage“ (z.B. Kosten Ehescheidung oder fehlende Bestandseinnahmen) auszuhelfen. Im Zentrum steht aber vor allem die betriebswirtschaftliche Betrachtung der „Anschubfinanzierung“. Dem neuen Handelsvertreter (HV) soll ein gewisser finanzieller Spielraum den nötigen Durchhalte-Atem verschaffen, um für den Prinzipalen einen nachhaltigen Neubestand generieren zu können.
Es soll zunächst der Begriff des „Vorschusses“ dem juristischen Verständnisregime unterstellt werden (unter I.). Sodann wird aufgezeigt, woher überhaupt der Bedarf stammt, sich dieses Instruments der Vorfinanzierung zu bedienen (unter II.). Schließlich wird anhand der aktuellen Rspr. des BGH wie des OLG München aufgezeigt, wo für den Unternehmer bei diesem Regelungsgegenstand die
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