Das BGH-Urteil aus Sicht der Treuhänderpraxis
15. Februar 2019Jürgen Bosche (Der Autor war 12 Jahre im Vorstand eines Krankenversicherers tätig und arbeitete anschließend fast 20 Jahre als Treuhänder für verschiedene Krankenversicherer) |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19.12.2018 ein bemerkenswertes Urteil zur Gültigkeit von Beitragsanpassungen (BAP) in der PKV gefällt. Vorausgegangen waren diverse Urteile von untergeordneten Gerichten, die BAP von PKV-Unternehmen für unwirksam erachtet hatten, weil nach ihrer Einschätzung die Unabhängigkeit des Treuhänders, der der BAP zugestimmt hatte, nicht gegeben war. Der BGH stellte dahingegen fest, dass eine Beurteilung der Unabhängigkeit des Treuhänders durch die Zivilgerichte durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen und somit irrelevant im Hinblick auf die Wirksamkeit einer BAP sei. Der nachfolgende Aufsatz beschäftigt sich aus praktischer, nicht aus juristischer, Sicht mit den Konsequenzen, die sich aus diesem Urteil sowohl für Treuhänder, Aufsichtsbehörde, Versicherte als auch für die PKV-Unternehmen ergeben dürften. Gleichzeitig wird versucht, die Wirkung des Urteils auf die Öffentlichkeit abzuschätzen.
Der BGH bezieht sich
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