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Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) und die Auswirkungen für Versicherungsunternehmen

1. Juni 2021

Dr. Heiko Buck (WP/StB, Versicherungskaufmann, ö.b.u.v. Sachverständiger, in eigener Kanzlei als Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und gerichtlicher Gutachter für Unternehmensbewertungen in Hamburg tätig. Spezialgebiete sind die Bewertung, Beratung und Prüfung von Versicherungsunternehmen, Versicherungsmaklern und Versicherungsbeständen. (www.heiko-buck.de)) |

I. Einleitung

Der Wirecard-Fall hat das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt erheblich beeinträchtigt. Die Bundesregierung hat am 16. Dezember 2020 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) als Reaktion auf den Wirecard-Skandal veröffentlicht (im Folgenden: FISG-E). Er zielt auf die Umsetzung von Maßnahmen zur Wiederherstellung und Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt ab und sieht Änderungen für das Corporate-Governance-System von Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities = PIEs) insbesondere auf der Ebene der Unternehmen, des Abschlussprüfers und der Bilanzkontrolle (Reform des zweistufigen Bilanzkontrollverfahrens zugunsten eines stärker staatlich-hoheitlich geprägten Verfahrens) vor.

Die wesentlichen vorgeschlagenen Änderungen des FISG-E für Unternehmen umfassen die Bereiche Abschlussprüfung (Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und Verschärfung der zivil-

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