Das kundenorientierte Versicherungsunternehmen und die IDD
1. Februar 2018Prof. Dr. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) | Reinhardt Lüger (3L Consult) |
Die zum 23.2.2018 umzusetzende Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) <1> enthält bei allem Umfang der Richtlinie selbst und ihrer begleitenden Materialen eine klare Botschaft: Der Kunde soll in den Mittelpunkt des Versicherungsvertriebs gerückt werden. Es soll „das Vertrauen der Kunden“ gestärkt und „EU-weit ein angemessenes Maß an Kundenschutz“ gewährleistet werden. <2>
Die „Interessen der Kunden“ sollen nicht durch „Interessenkonflikte“ auf Seiten der Vertreiber beeinträchtigt werden. <3> Die Orientierung an den Wünschen und Bedürfnisse des Kunden bildet den künftigen Mittelpunkt der vertrieblichen Aktivitäten: „Jedes dem Kunden angebotene Versicherungsprodukt sollte stets den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entsprechen und in einer verständlichen Form präsentiert werden, damit der Kunde eine Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage treffen kann.“ <4> An verschiedenen Stellen in der Richtlinie wird gefordert, das „bestmögliche“ <5> oder sogar das „beste Interesse“ <6> des Kunden müsse dem Handeln
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