Das „Right to be forgotten“: Kann man Krebs einfach vergessen?
1. März 2024Florian Stanlein (Der Autor ist Senior Aktuar Leben/Kranken bei der Deutschen Rückversicherung AG in Düsseldorf. florian.stanlein@deutscherueck.de) |
Das „Right to be forgotten“ ist eine Maßnahme der Europäischen Union (EU), um die Rechte von Menschen mit Krebsvorerkrankungen zu stärken. So sollen beispielsweise Lebensversicherer nicht mehr Daten über die Krebserkrankung beim Vertragsabschluss bewerten dürfen, wenn die Erkrankung eine bestimmte Zeitspanne zurückliegt. Es ist von besonderer Bedeutung, dass bei der Ausgestaltung der RTBF-Initiative ein Gleichgewicht zwischen versicherungstechnischen Grundsätzen und den Bedürfnissen der Versicherten gewahrt wird.
Jedes Jahr erkranken in Deutschland 500.000 Menschen an Krebs. <1> Neben Schwierigkeiten bei der Verbeamtung oder der Adoption eines Kindes ist auch der Zugang zu Versicherungsschutz in der Lebensversicherung oftmals erschwert. In der Risikoprüfung der Lebensversicherer werden Vorerkrankungen abgefragt und bewertet. Wird der Antrag auf Versicherungsschutz nicht abgelehnt, ist oftmals ein Risikozuschlag zu zahlen. Um die Chancengleichheit zu stärken, fordert die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
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Kategorisiert in: 202403 Lebensversicherung