Das Vergütungskonzept für Vermittlungs-, Beratungs- und Serviceleistungen für Versicherungsvermittler
1. Dezember 2024Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt- Universität Berlin) |
1. Fragestellung
Versicherungsvermittler führen ein Gewerbe aus, für das sie, anders als es § 1 GewO vorsieht, eine Erlaubnis nach § 34d GewO benötigen. Differenziert wird zwischen Versicherungsvertretern, die an einen oder mehrere Versicherer gebunden sind, Versicherungsmaklern, die als Sachwalter im Interesse des VN tätig werden und Versicherungsberatern, die von Versicherern keine wirtschaftlichen Vorteile erhalten oder in anderer Weise von ihnen abhängig sind (§ 59 Abs. 4 VVG). Allen drei Vermittlertypen ist gemeinsam, dass sie in Ausübung ihres Handelsgewerbes einem anderen Dienste, nämlich Vermittlung und Beratung, leisten. Deshalb können sie, auch ohne Verabredung, Provision nach den am jeweiligen Tätigkeitsort üblichen Sätzen fordern (§ 354 Abs. 1 HGB). Versicherungsvermittlung ist also in jedem Fall eine entgeltliche Dienstleistung i.S.d. § 675 BGB.
Die immer wieder gestellte Frage lautet, ob die Höhe des Entgeltes für die Dienstleistungen, die ein Versicherungsvermittler erbringt, in irgendeiner Weise reguliert
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.
Kategorisiert in: 202412 Vermittler