Das Versicherungsunternehmen und die Synthetik seines Sicherungskapitals nach VAG
15. Januar 2018Prof. Dr. Harald Brachmann |
Das VU hat die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen gegenüber den VN zu gewährleisten. Um dieses Postulat auch bei ggf. auftretenden Verlusten realisieren zu können, hat es kapitalbezogene Vorkehrungen zu treffen, die im Bericht über die Solvabilität und Finanzlage SFCR (s. Gliederungspunkte 1., 2.) und der Bilanz (s. Gliederungspunkt 3.) zu dokumentieren sind.
1. Das Solvabilitätskapital
Unter Solvabilitätskapital versteht man Kapital, das das VU auch in Krisensituationen zahlungsfähig (solvabel) halten soll. Das Ausmaß des Solvabilitätskapitals bezieht sich auf die Abdeckung mindestens folgender verlustimmanenter Risiken, denen das VU im Rahmen seines Geschäftsbetriebes unterliegt (s. §§ 101ff VAG):
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