Datenauslesen als Kavaliers-Delikt?
15. Juni 2021RA Oliver Timmermann (Kanzlei Michaelis, Hamburg) |
Sie kennen das Problem, es kann jederzeit zuschlagen: Sie übersenden einem Geschäftspartner eine Mail oder – im Anhang der selben – ein Text-Dokument und der „Partner“ packt diese Gelegenheit beim Schopfe <1>, um die elektronische Nachricht „auszulesen“, d.h. die über den offiziellen Sinnhorizont hinausreichende Informationsabschöpfung.
Das juristische Problem, ob dies hingenommen werden muss oder eine „Ungeheuerlichkeit“ darstellt, begegnet sofort der Gegenfrage, was man der Gegenseite überhaupt mit seiner Sendung zur Verfügung gestellt hat. Das ist denn auch das Grundproblem all des Daten-Umganges: Wir operieren online mit der Technik des 21 Jahrhunderts, tun dies aber mit einem Kommunikationsverständnis aus dem 19. Jahrhundert. <2> Mit dem Verlassen des Gutenberg-Universums hat sich aber nicht nur das Medium, sondern auch der epistemologische Überbau, d.h. die Anforderungen an das Verwendungs-Bewusstsein verändert. <3> So kommt es beispielsweise auch bei dem aktuell zu beobachtenden Umbau des Rechtsanwalts-Berufes weniger darauf an, welcher
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