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Dauerprojekt ESG-Reporting: Steigende CSRD-Anforderungen effizient und zukunftssicher abbilden

15. Februar 2023

Dr. Klaus Heimes (Convista Consulting AG) |
Alexandra Drinhausen (Convista Consulting AG) |
Moritz Abt (Convista Consulting AG) |

Das Jahr 2023 startet direkt mit einem wichtigen Meilenstein für das ESG-Reporting: Am 5. Januar 2023 ist die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) in Kraft getreten. Diese führt zu einer umfangreichen und verbindlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für die Versicherungswirtschaft.

Mit der CSRD werden detailliertere Berichtspflichten im Rahmen der derzeitigen Richtlinie über die nicht-finanzielle Berichterstattung (NFRD) eingeführt, einschließlich der obligatorischen Offenlegung von Menschenrechten, Umweltrechten, sozialen Rechten und Governance-Faktoren. Sie gilt für ein breiteres Gebiet und Themenspektrum.

Die nicht-finanzielle Berichterstattung muss nun geprüft und als Teil eines digitalen Lageberichts der Unternehmen veröffentlicht werden. Dadurch wird die nicht-finanzielle Berichterstattung der finanziellen Berichterstattung gleichgestellt.

Die CSRD wird zusammen mit der EU-Taxonomie zu einem Dauerprojekt für alle Unternehmen, da deren ESG-Grenzwerte, -Aktivitäten und zugrundeliegenden Umweltziele sukzessive erweitert und verschärft werden. Die heute

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