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Deckungserweiterungen für Terror

1. Februar 2017

Anfang 2017 hat der Terrorversicherer Extremus das Leistungsspektrum erweitert. Bei einer bestehenden Terrordeckung können jetzt zusätzlich versichert werden: Rückwirkungsschäden in Deutschland durch Zulieferer, externe Versorger und Zugangsbeschränkungen sowie Wechselwirkungsschäden des Versicherungsnehmers von und nach Deutschland. Außerdem ist Deckung für Betriebsunterbrechungsschäden aufgrund einer Terrordrohung und die Anpassung der Bedingungen zur Unterversicherung und Neuwertentschädigung an die Sachpolice möglich. Die Jahreshöchstentschädigung beträgt 50 Mio. Euro. Sämtliche Deckungsbausteine können aber auch nur als einzelne Elemente ausgewählt werden.

Gesamte Lieferkette innerhalb der EU gegen Terror versichern

Die produzierende Industrie ist in den meisten Fällen nicht nur auf Produktionsstandorte in Deutschland beschränkt. Extremus bietet nun die Deckung für Ausfallschäden, wenn sich ein versicherter Schaden bei einem Betriebsteil außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU ereignet. Auch Rückwirkungsschäden durch direkte Zulieferer, direkte Abnehmer, Externe Versorger und behördliche Zugangsbeschränkungen sind versicherbar. Die mittelständische Industrie könne somit die gesamte Lieferkette innerhalb der EU gegen Terror versichern, die Beschränkung auf Deutschland

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