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Der Gesetzgeber meint es gut mit den deutschen Maklern

15. Juli 2017

Rita Lansch |

In letzter Minute haben die deutschen Makler substantielle Änderungen bei der Umsetzung der IDD erreicht und damit dem langwierigen Verfahren eine überraschende Schlusspointe beschert. Das scharf kritisierte Honorarverbot für Makler im Privatkundengeschäft ist gefallen.

Die Stellung des Maklers als Sachwalter des Kunden, obwohl er üblicherweise „vom Versicherer”, sprich über die in die Prämien einkalkulierten Courtagen bezahlt wird, hatte zuletzt für grundsätzliche Diskussionen gesorgt. Erst die von der Maklerschaft und ihren Lobby-Organisationen mobilisierten Bundestagsabgeordneten konnten das Thema offenbar wieder einfangen und ins rechte Licht rücken. Auch die Doppelberatungspflicht, die den Maklern ebenfalls Kopfzerbrechen gemacht hatte, entfällt nun. Die Interessenvertretung der deutschen Vermittlerschaft, oft als zersplittert und wenig effektiv kritisiert, hat sich damit in der Schlussphase der IDD-Umsetzung als überraschend durchsetzungsfähig erwiesen.

Beim 36. Versicherungswissenschaftlichen Fachgespräch des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaften in Berlin (VersNetz) wurden wenige Tage vor der endgültigen IDD-Verabschiedung noch einmal die die Bedenken der Vermittler

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