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Der Haftpflichtschutz: Günstiger Eigenschutz

1. Februar 2020

„Wer einen Schaden verursacht, haftet mit seinem gesamten Vermögen. Dieser Grundsatz gilt auch für Kommunen und kommunale Unternehmen. Nur ein Versicherungsprodukt, das die kommunalen Besonderheiten berücksichtigt, schützt umfassend“, schreibt die GVV-Kommunalversicherung. Gegründet als Selbsthilfeorganisation der rheinisch-westfälischen Kommunen, hat das Unternehmen heute 7.000 Mitglieder. Angeboten werden die Versicherungen ohne „Gewinnerzielung nach dem Bedarfsdeckungsprinzip“. „Damit stellen wir sicher, dass Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen angeboten wird“, so der GVV.

Bund und Länder als öffentliche Institutionen sind üblicherweise nicht haftpflicht- versichert, sie begleichen mögliche Schäden aus ihren jeweiligen Haushalten. Demgegenüber sind Kommunen und kommunale Unternehmen weit überwiegend bei Kommunalversicherern abgesichert. Dies geschieht in vielen Fällen bei sogenannten Kommunalen Schadenausgleichen. „Dass der weit überwiegende Großteil der deutschen Kommunen bei diesen Kommunalversicherern Haftpflichtdeckungsschutz sucht, liegt zum einen an den günstigen Kosten, zum anderen aber auch an besonderen Deckungsinhalten, wie beispielsweise der nicht durch eine Summe begrenzte Deckung“, erläutert Dr. Thomas Bielefeld von der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer.

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