Der PKV-Treuhänder und die Stimme der Vernunft
12. Juni 2018Die Frage nach der Unabhängigkeit des PKV-Treuhänders muss jetzt grundsätzlich vom BGH geklärt werden. Das Landgericht Potsdam hat kürzlich wie die Vorinstanz festgestellt, dass der Treuhänder der Axa Kranken bei der Festlegung einer Beitragserhöhung nicht unabhängig gewesen sei. Daher müsse dem Kläger die gezahlte Mehrprämie plus Zinsen zurückerstattet werden. Weitere Klagen sind in Vorbereitung. Das Ganze könnte sich damit zu einem teuren Aderlass für die gesamte PKV entwickeln, weil auch die anderen Gesellschaften bei den Treuhändern wie die Axa agieren. Das Gericht hat bei seinem Urteil auf die Regelungen zur Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers nach § 319 HGB abgestellt, wo in Bezug auf die Dauer der Tätigkeit und die Anteile am Einkommen strenge Anforderungen gelten. Im VAG (§ 157) findet sich hierzu dagegen nichts Konkretes.
Das Urteil steht im Widerspruch zur Auffassung der BaFin, die bei der aktuellen Praxis ausdrücklich keine Regelungslücke sieht. Zudem ist das Gutachterwesen in der PKV deutlich
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Kategorisiert in: 201720 Assekuranz aktuell PKV