Der Widerruf der Erlaubnis für Versicherungsmakler und Erfolgschancen beim Vorgehen dagegen
15. April 2021RA Stephan Michaelis (LL.MRA, Kanzlei Michaelis, Hamburg) |
Daniel Schönfelder (LL.M., Kanzlei Michaelis, Hamburg) |
Als Anbieter in einem sog. „Vertrauensgewerbe“ <1> haben Versicherungsmakler nicht nur zivilrechtlich <2>, sondern auch öffentlich-rechtlich weitgehende Pflichten. Während im Zivilrecht u.a. Haftungsansprüche drohen, die jedoch in vielen Fällen von den einschlägigen Haftpflichtversicherungen abgedeckt werden, geht es im öffentlichen Recht ums „Eingemachte“, und das ganz ohne Absicherungsmöglichkeit durch Haftpflichtversicherungen: Die Erlaubnis, geschäftlich tätig zu werden und um den Kundenbestand betreuen zu dürfen. Sollte es zu einem öffentlich-rechtlichen Widerruf der Erlaubnis kommen, ist jedoch nicht alles verloren. Wie immer in unserem Rechtsstaat gibt es strenge Voraussetzungen für die staatlichen Maßnahmen und Schutzmöglichkeiten für den Betroffenen, weil der Entzug der Erlaubnis existenzbedrohend sein kann. Dieser Beitrag erörtert anhand von Rechtsprechung aus den letzten Jahren die relevantesten Fallkonstellationen für den Versicherungsmakler.
1. Erlaubnispflicht und Widerrufsmöglichkeit
Der Versicherungsmakler braucht bekanntlich eine Erlaubnis gem. § 34 d GewO, um seine
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.