Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen im Jahresabschluss und in der Solvabilitätsübersicht von Versicherungsunternehmen
1. Februar 2025Dr. Heiko Buck (WP/StB, Versicherungskaufmann, ö.b.u.v. Sachverständiger, in eigener Kanzlei als Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und gerichtlicher Gutachter für Unternehmensbewertungen in Hamburg tätig. Spezialgebiete sind die Bewertung, Beratung und Prüfung von Versicherungsunternehmen, Versicherungsmaklern und Versicherungsbeständen. (www.heiko-buck.de) |
I. Einleitung
Die Bewertung von nicht börsennotierten Finanzanlagen führt in der Versicherungspraxis bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und der Solvabilitätsübersicht insbesondere bei kleineren und mittleren Versicherungsunternehmen häufiger zu Problemen. Dies liegt daran, da oftmals keine genaueren Kenntnisse vorliegen, wie der Zeitwert sachgerecht zu ermitteln ist und ob eine vorübergehende oder dauerhafte Wertminderung vorliegt. Der Zeitwert von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen spielt jedoch nicht nur in der handelsrechtlichen Rechnungslegung eine wichtige Rolle. Die sachgerechte Zeitwertermittlung hat auch für die aufsichtsrechtlich zu erstellende Solvabilitätsübersicht eine besondere Bedeutung. Es ist hier unabhängig vom Kriterium der „Dauerhaftigkeit“, eine Markt- bzw. Zeitwertbewertung vorzunehmen. Nachfolgend wird ein Überblick über die Bewertung von Finanzanlagen gegeben. Hierbei wird anhand eines Bewertungsbeispiels verdeutlicht,
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