Die ePrivacy-Verordnung: Auswirkungen der Umsetzung der Verordnung für die Versicherungsbranche
1. März 2018Björn Thorben M. Jöhnke (Fachanwalt für Versicherungsrecht | Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, Hamburg) |
Zunächst war seitens der EU geplant, dass die sogenannte „ePrivacy-Verordnung“ <1> zeitgleich mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 anwendbar und wirksam wird. Die DSGVO <2> war bereits am 25.5.2016 in Kraft getreten und die Übergangszeit wird zum 25.5.2018 ablaufen. Die ePrivacy-Verordnung sollte so dann nachziehen und zum 25.5.2018 in Kraft treten.
Aktuell scheint dieses gesetzgeberische Ziel jedoch nicht realisierbar. Vielmehr ist mit dem Inkrafttreten der ePrivacy-Verordnung im Jahr 2019 zu rechnen. Die ePrivacy-Verordnung soll dann die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (RL 2002/58/EG) <3> einschließlich der sogenannten Cookie-Richtlinie (2009/136/EU) <4> ablösen und eine einheitliche Regelung für die Mitgliedstaaten der EU bieten.
Was regelt die ePrivacy-Verordnung?
Mit dieser neuen Verordnung sollen der Schutz des Privatlebens und der Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation geregelt werden. Die ePrivacy-Verordnung soll damit – ebenso wie die DSGVO – eine
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Kategorisiert in: 201805 Datenschutz