Die Gretchenfrage der Rückversicherung
1. November 2018Tommy Berg | Dr. Bettina Schmiedt (Aktuare DAV und Berater bei der aktuariellen Beratung Meyerthole Siems Kohlruss GmbH mit Schwerpunkten Solvency II und Rückversicherung) |
Wann sind Rückversicherungsvereinbarungen angemessen? Die Antwort auf diese Frage sollte nicht der Quadratur des Kreises nachkommen, sondern für jeden Versicherer individuell beantwortet werden können. Dies galt im 19. Jahrhundert ebenso wie für heutige Startups.
Als 1846 nach dem verheerenden Hamburger Brand die Kölnische Rück als die erste weltweit eigenständige Rückversicherung gegründet wurde, war das primäre Ziel eines Erstversicherers für die Vereinbarung einer Rückversicherung sicherlich die Teilung des versicherungstechnischen Risikos. Der Risikotransfer ist nach wie vor ein konstituierendes Merkmal der Rückversicherung und macht beispielsweise Naturkatastrophen überhaupt versicherbar.
Unwägbarkeiten wie Klimawandel und Terror werden in traditioneller Weise durch nicht-proportionale Rückversicherung aufgefangen, wobei in der jüngeren Vergangenheit auch Katastrophenanleihen an Beliebtheit gewonnen haben. Die Quotenrückversicherung als einfachste Form der Risikoteilung nimmt dagegen unter der zunehmenden Digitalisierung und den damit
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Kategorisiert in: 201821 Rückversicherung