Die Liquidation der Kapitalanlage im Rahmen der Finanzplanung
1. September 20241. Die Versicherungsleistung
Im Rahmen des Versicherungsschutzes gibt das VU ein Schutzversprechen ab, das nach Eintritt des Versicherungsfalls durch die Gewährung einer Versicherungsleistung konkretisiert wird (vgl. § 1 VVG). Die Versicherungsleistung erfolgt in der Regel in Geldform (s. liquide Mittel, Zahlungsmittel), wobei das Geld über die Vorbeiträge durch den Umsatzprozess beschafft und einer Bevorratung (s. Kapitalanlage) zugeführt wird. Gemäß § 14 VVG ist die Versicherungsleistung mit Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Leistungsumfangs nötigen Erhebungen fällig bzw. nach Ablauf eines Monats kann der VN ohne den Abschluss der Feststellungen Abschlagszahlungen beanspruchen.
Das VU muss die Fähigkeit besitzen, den laufenden Zahlungsverpflichtungen (s. Versicherungsleistungen) fristgerecht und betragsgenau nachkommen zu können – es muss liquide sein (s. die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen).
2. Die Finanzplanung zur Überwachung der Liquidität
Die Finanzplanung dient dem VU zur Analyse seines Liquiditätsstatus mit dem Ziel einer Überwachung der Zahlungsströme und der Klärung der
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Kategorisiert in: 202409 Finanzplanung