Die operationalen Bestandsänderungen der Kapitalanlage
1. Januar 2024Prof. Dr. Harald Brachmann |
1. Einführung
Die Leistungserstellung des Versicherungsschutzes ist mit einer Kapitalanlage verbunden. Das VU dokumentiert in seinem Geschäftsbericht (s. Erläuterungen zur Jahresbilanz Aktiva bzw. Entwicklung der Aktivposten) seine Kapitalanlage i. S. eines Anlagespiegels bzw. Anlagegitters vom Jahresanfangsbestand über Bestandsänderungen bis zum Endbestand.
Als Bestandsänderungen werden geführt
- Zugänge (s. Investitionen) durch die Beschaffung zusätzlicher Kapitalanlage;
- Abgänge (s. Desinvestitionen) durch ertragsimplizierte bzw. aufwandsimplizierte Liquidation;
- Zuschreibungen (Buchgewinn) stellen die Erhöhung des Buchwertes eines Vermögensgegenstandes gegenüber dem vorausgegangenen Geschäftsjahr aufgrund einer eingetretenen Werterhöhung dar (s. z. B. Steigerung des Marktpreises bei börsennotierten Wertpapieren); Zuschreibungen sind als Korrektur der in den Vorjahren durchgeführten außerplanmäßigen Abschreibungen zu interpretieren;
- Abschreibungen (Buchverlust) sind im Rahmen der Finanzbuchhaltung zu unterscheiden in planmäßige (s. allmählicher, voraussehbarer Wertverzehr) und außerplanmäßige Abschreibungen (am Abschlussstichtag ist ein niedrigerer Wert beizulegen, s. § 253, Abs. 3 HGB).
2. Bestandsänderungen
2.1 Zugänge
Gemäß § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2,3
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Kategorisiert in: 202401 Kapitalanlage