Die Restkreditversicherung im Marktvergleich: Eine wettbewerbsfähige Police
15. Oktober 2018David Furtwängler (CEO und Hauptbevollmächtigter BNP Paribas Cardif Versicherungen Deutschland) |
Preise für Restkreditversicherungen können sich nachweislich mit Individualpolicen messen lassen
Es entspricht dem Zeitgeist, einfache und pauschale Überzeugungen als Fakten zu verstehen, statt diese angemessen zu hinterfragen. Der Vertrieb von Restkreditversicherungen (RKV) durch Banken gehört zu solchen Themen, zu denen sich viele Diskutanten mehr emotional als faktenorientiert äußern. Die Kritik fokussiert auf die Höhe der Provisionen, die die Banken für die Vermittlung der RKV erhalten und leitet hieraus die Forderung ab, einen Provisionsdeckel einzuführen <1>.
Eine sachlich angemessene Bewertung dieser (Vor-)Urteile und Schlussfolgerungen müsste sich mit folgenden Fragen befassen:
1. Inwieweit ist der Preis einer RKV angemessen und aus Verbrauchersicht nicht überhöht?
2. Führen die aktuellen Provisionshöhen im Bankenvertrieb zu Fehlanreizen und zu Interessenskonflikten?
3. Welche Risiken und Nebenwirkungen hätte eine amtliche Provisionsdeckelung in der RKV?
Der vorliegende Aufsatz befasst sich in erster Linie mit der ersten der oben
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.
Kategorisiert in: 201820 Restschuldversicherung