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D&O-Versicherung als Firmenpolice oder Einzelpolice

15. September 2018

Dr. iur. Ulf Schmuckermeier (Dozent an der Hochschule Fresenius, Fachbereich Wirtschaft & Medien, und Rechtsanwalt in München) |

Die D&O-Versicherung ist regelmäßig als Versicherung für fremde Rechnung ausgestaltet, d.h. sie wird von einem Unternehmen für seine Organmitglieder abgeschlossen. Die Organmitglieder genießen als versicherte Personen den Versicherungsschutz, das Unternehmen ist Versicherungsnehmer und Prämienschuldner. Neben dieser Form der D&O-Versicherung als Firmenpolice gibt es auch die Möglichkeit, dass einzelne Organmitglieder selbst die Versicherung abschließen. Bei diesen Einzelpolicen kann weiter unterschieden werden in sog. echte Einzelpolicen, bei denen das Organmitglied auch selbst die Prämie bezahlt, und sog. unechte Einzelpolicen, die vorsehen, dass dem Organmitglied (VN) die Prämie durch das Unternehmen erstattet wird. Nachfolgend sollen die strukturellen Unterschiede dieser beiden Versicherungsformen und die Vor- und Nachteile dargestellt werden, die sich jeweils aus ihnen ergeben können.

Die Firmenpolice ist die ganz deutlich überwiegende Form der auf dem Markt befindlichen D&O-Versicherungen <1>. Grund für diese anteilsmäßige Verteilung

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