DORA-konformes Dienstleister-Management bei Versicherern
1. Dezember 2024Christian Nölke (Principal Consultant bei adesso SE) |
Durch die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) will die EU-Kommission die Leistungsfähigkeit von Finanzdienstleistungsunternehmen in kritischen Szenarien sicherstellen. Die Regulierung soll die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen des Finanzsektors gegen betriebliche Störungen der Informations- und Kommunikations-Technologie (IKT) erhöhen. Sie ist zum 16.01.2023 formell in Kraft getreten und wird nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ab dem 17.01.2025 angewandt werden.
Versicherungsunternehmen sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, auch in Kernprozessen Dienstleister einzusetzen. Hat ein Unternehmen früher noch nahezu jede Tätigkeit selbst durchgeführt, ist es heute üblich, durch Dienstleister Post scannen zu lassen, Hilfe vor Ort für Kunden leisten zu lassen, Telefonanrufe annehmen zu lassen oder ganze Kernsysteme als Software as a Service (SaaS) bereitstellen zu lassen. Dienstleister sind zum Unterstützer, integralen Bestandteil oder sogar alleinig Ausführenden wesentlicher Versicherungstätigkeit geworden. Ohne diese Dienstleister kann der Versicherer bestimmte Services nicht mehr in der zugesagten Qualität liefern.
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Kategorisiert in: 202412 Digitalisierung