Durchbruch für Cyber mit Musterbedingungen?
1. Mai 2017Der GDV hat jetzt nach mehr als zwei Jahren Arbeit seine unverbindlichen Musterbedingungen für Cyber vorgestellt. Sie sind speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen mit einem Umsatz bis 50 Mio. Euro und einer Größe bis 250 Mitarbeiter zugeschnitten. Die Versicherung ist modular aufgebaut und kann damit den unterschiedlichen Bedürfnissen der Unternehmen angepasst werden. Sie leistet bei Datendiebstahl und Betriebsunterbrechungen und übernimmt auch Kosten für IT-Forensiker und die Krisenkommunikation.
Eine Besonderheit: Bei der Deckung gilt das Manifestationsprinzip. Demnach muss der Schaden innerhalb der Vertragslaufzeit erstmals festgestellt worden sein, damit geleistet wird. So wird auch dann gezahlt, wenn im Nachhinein gar nicht mehr festgestellt werden kann, wann zum Beispiel eine Schadsoftware das System befallen hat. Im Schadenfall könnte es andernfalls lange Gesichter bei den Kunden geben – und das noch relativ neue Produkt Cyberversicherung hätte einen Imageschaden.
Die neuen Musterbedingungen sollen Versicherern die Entwicklung eigener Angebote erleichtern. Für Unternehmen und Makler sind sie
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Kategorisiert in: 201709 Assekuranz aktuell Cyber