Ein Jahr BaFin-Zuordnungsansatz – eine erste Bilanz
1. Juli 2024Jens Göhner (Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing, Die Stuttgarter) |
Rund ein Jahr ist es her, dass die BaFin mit ihrem Merkblatt 02/2023 (VA) den sogenannten Zuordnungsansatz als freiwilliges Verfahren zur Begründung der produktbezogenen ESG-Offenlegungspflichten vorgestellt hat. Nötig war dies, da die EU-Offenlegungsverordnung keinerlei Regelungen für die „klassische“ deutsche Lebensversicherung mit der kollektiven Absicherung über das Sicherungsvermögen enthält. Diese Lücke soll der Zuordnungsansatz schließen. Er besagt, dass und wie einem Finanzprodukt entsprechende Vermögenswerte eins-zu-eins zugewiesen werden können.
In einigen Teilen der Branche wurde der Zuordnungsansatz als pragmatische Handreichung eingestuft, mit der die Versicherungswirtschaft etwaige Wettbewerbsnachteile gegenüber branchenfremden Anbietern von Anlageprodukten senken könnte. Die Zukunftsbezogenheit – der Versicherer muss ab Anwendung neue Kapitalanlagen erwerben und zuordnen – kann zudem als Anreizmechanismus verstanden werden, das Sicherungsvermögen der Branche sukzessive zu transformieren. Aber wie hat der Markt in diesen zwölf Monaten auf diese Möglichkeit reagiert? Es ist Zeit für eine erste Bilanz.
Einerseits ist festzuhalten, dass
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