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Eine Abweichungsanalyse der Schadenkosten

15. Juni 2023

Prof. Dr. Harald Brachmann |

1. Einführung

In seiner GuV weist das Versicherungsunternehmen (VU) im Rahmen der Position „Aufwendungen für Versicherungsfälle feR“ u.a. den Posten „Zahlungen für Versicherungsfälle“ (brutto/netto) aus. Hierbei handelt es sich um Zahlungen für Versicherungsfälle, die in der Periode anfielen und reguliert wurden (beachte daneben die geschätzten Rückstellungen).

Nun sind allerdings in den Aufwendungen für Versicherungsfälle i.S. einer gemischten Aufwandsart nicht nur die Versicherungsleistungen an die Versicherungsnehmer (Schadenkosten, als Gegenstand der Thematik), sondern auch die Schadenregulierungsaufwendungen enthalten. Dabei handelt es sich um Regulierungsaufwendungen durch entsprechende Dienstleistungen, erbracht durch das VU selbst oder Fremdleistungen (z. B. Gutachter-, Rechtsanwaltsdienstleistungen).

Aufgrund der vorschüssigen Prämieneinhebung (s. Vorbeiträge) ergibt sich hinsichtlich des Zeitbezuges der Prämienkalkulation eine Vorkalkulation. D. h. die Kalkulation wird vor der Leistungserstellung mit Planwerten durchgeführt. Im Rahmen der Vorkalkulation der Prämie wird auch ein Betrag bzgl. des Erwartungsschadens (Schadenbedarf) berücksichtigt. Die Höhe dieses Erwartungsschadens ergibt sich aus statistischen Daten

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