Eine Analyse der Zinsstruktur des Versicherungsunternehmens
15. Juni 2019Prof. Dr. Harald Brachmann |
1. Die Abgrenzung zwischen Zinsaufwand und Zinskosten
Der Zinsaufwand ist Bestandteil der Finanzbuchhaltung und bezieht sich auf das Fremdkapital insbesondere als rechnungsmäßige Sollzinsen auf Teile des versicherungstechnischen Fremdkapitals (s. auch Deckungsrückstellungen, Rückstellungen für Beitragsrückerstattung, Schwankungsrückstellungen, Verbindlichkeiten gegenüber VN (s. § 91 VVG), Rückversicherern). Siehe dazu den technischen Zinsertrag im Rahmen der GuV des Kompositversicherers als Verzinsung der zinspflichtigen Passiva.
Die Zinskosten sind Bestandteil der Betriebsbuchhaltung (Kostenrechnung); sie setzen sich zusammen aus aufwandsgleichen Zinskosten und zusätzlich aus kalkulatorischen Zinskosten, die sich auf die Eigenmittel (das Solvabilitätskapital) beziehen. Die Eigenmittel (s. § 89 VAG) dienen dazu, einen eventuell auftretenden unerwarteten Verlust aufzufangen, damit die Verpflichtung zur Gewährleistung der dauernden Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge auch realisiert werden kann, bzw. dazu, dass die Existenz des VU nicht gefährdet wird.
Im Bericht über die Solvabilität und Finanzlage dokumentiert das jeweilige VU die bei ihm vorhandenen Eigenmittel in Bezug auf die Solvabilitätskapitalanforderung
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Kategorisiert in: 201912 Bilanzierung