Elementarschadenpflichtversicherung – was spricht dafür, was spricht dagegen?
1. Dezember 2024Dr. Daniel Schaffrin (Rechtsanwalt bei Heuking in Köln.) |
I. Einleitung
Die Zunahme von Naturkatastrophen in den letzten Jahren in Deutschland haben die alte Diskussion, ob die Absicherung gegen Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung verpflichtend sein soll, wieder aufleben lassen. Speziell in den Risikogebieten – etwa in der Nähe von Flüssen – besteht seit Jahren das Problem, dass Elementarschadenversicherungen wegen hoher Prämien für Hauseigentümer häufig nicht bezahlbar sind.
Aus diesem Grund müssen etliche Hauseigentümer zwangsläufig auf eine entsprechende Versicherung verzichten, was im Schadensfall oft existenzbedrohende Folgen hat. Bislang griff der Staat nach Unwetterkatastrophen meist ein und unterstützte die betroffenen Hauseigentümer. Welche Vor- und Nachteile hätte eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?
II. Rechtliche Umsetzbarkeit einer Pflichtversicherung
Eine Pflichtversicherung würde grundsätzlich eine Einschränkung der Vertragsfreiheit darstellen. Es wäre also eine entsprechende gesetzliche Grundlage erforderlich. Dies könnte beispielsweise durch eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) oder durch ein spezielles Gesetz zur Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden erfolgen. Dabei
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Kategorisiert in: 202412 Elementarschadenversicherung