Ende der bajuwarischen Namensposse
12. Juni 2018Vorläufiges (?) Ende der bajuwarischen Namensposse: Das Landgericht München I hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 33014425/16) die Klage der Versicherungskammer Bayern (VKB) gegen die Versicherungsgruppe „die Bayerische” abgewiesen, nach der die VKB der Bayerischen verbieten lassen wollte, ihr Unternehmenskennzeichen „die Bayerische“ weiterhin zu nutzen.
Die Richter bezeichneten die Klage der VKB als „unbegründet“. Die Ausführungen des Gerichts streifen die Grenzen des Justitz-Kabaretts: Die Verwendung des Namens „die Bayerische“ erfülle nicht den Tatbestand der von der VKB behaupteten Irreführung: „Weder die Verwendung des bestimmten Artikels „die“ allein, noch die Kombination mit dem Wort „Bayerische“ sind geeignet, die maßgeblichen Kreise in die Irre zu führen“, heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts. Außerdem sei der Namensunterschied zwischen der Bayerischen und der VKB „zu groß für die Annahme einer Verwechslungsgefahr“.
Die Klage der VKB vom September 2016 kam für die Bayerische nach eigenen Angaben überraschend. Kurz zuvor hatte sie das Fußballsponsoring
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